
Die Bundesregierung hat sich bereits im Jahr 2002 mit ihrem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet an jeden Betreiber einer Solarstromanlage eine Einspeisevergütung auszuzahlen. Dabei wird durch die Netzbetreiber erzeugter Solarstrom 20 Jahre lang (plus das Jahr der Inbetriebnahme) mit einem attraktiven Satz pro KWh vergütet.
Die Vergütungssätze gelten immer für die Laufzeit von 20 Jahren, jedes Jahr wird die Förderung um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz abgesenkt und verringert sich dadurch – das ist auch gut so!
Der saubere Solarstrom soll bald mit herkömmlichen Energiequellen wettbewerbsfähig werden. Und keine Angst, der Bau einer Solarstromanlage lohnt sich zu jedem Zeitpunkt, da sich auch die Anlagenpreise der Reduktion der Förderung anpassen. Daher gilt, je früher Sie sich für die Anschaffung einer Solaranlage entscheiden, desto profitabler wird sie für Sie werden.
Trotz geplanter Anpassung der Einspeisevergütung zum 01.Juli 2010 stellen Photovoltaikanlagen eine sichere Rendite dar.
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Freiflächen* |
Dachflächenanlagen |
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Jahr** |
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bis 30kW |
30 - 100 KW |
100 - 1.000kW |
über 1.000kW |
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2009 |
31,94 ct/kWh |
43,01 ct/kWh |
40,91 ct/kWh |
39,58 ct/kWh |
33,00 ct/kWh |
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2010 |
28,43 ct/kWh |
39,14 ct/kWh |
37,23 ct/kWh |
35,23 ct/kWh |
29,37 ct/kWh |
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ab 01.07.2010 |
24,17 ct/kWh |
32,88 ct/kWh |
31,27 ct/kWh |
29,59 ct/kWh |
26,14 ct/kWh |
* Freiflächenanlagen | **Jahr der Inbetriebnahme
Desweiteren liegen Ihnen für den Erwerb von regenerativen Energien attraktive Kreditmodelle vor, welche Ihre Investition fördern.
Beachten Sie hierfür insbesondere die speziellen Umweltprogramme der KfW und ERP.