Stromerzeugende Anlagen verursachen im Schadensfall nicht nur hohe Reparaturkosten: Steht die Photovoltaikanlage einmal still, wird auch kein Strom mehr produziert – und die Einspeisevergütung des Gesetzgebers entfällt. Der twin solar Versicherungsschutz umfasst alles, was unmittelbar zum reibungslosen Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehört - von den Solarmodulen über die Verkabelung bis hin zum Wechselrichter, inkl. Ertragsausfallkosten.
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Zu den versicherten Gefahren und Schäden zählen unter anderem:
• Sturm, Hagel, Frost, Eisgang & Schneedruck
• Überschwemmung, Diebstahl, Tierbiss
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
• Brand, Blitzschlag & Explosion
• Versagen von Messeinrichtungen, Sicherheits- und
Regeleinrichtungen aufgrund eines äußeren Ereignisses
• Vandalismus, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit
• Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit
• Sachschaden aus Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern etc.
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem:
• Ersatz der versicherten Photovoltaikanlage bis zum Neuwert
• Abdeckung des aus dem Schaden resultierenden Ertragsausfalls
• Ersatz der Reparaturkosten für die Schadensbehebung bzw. der gesamten
• Solarstromanlage (Neuwert der Anlage)
• Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die auf
einem landwirtschaftlichen Gebäude, in dem leicht ent-
zündliche Gegenstände lagern, installiert sind
• Ertragsausfallkosten liegen bei einer Tagesentschädigung
von 2,50 Euro je kWp über das ganze Jahr
• Selbstbehalt bei der Ertragsausfallversicherung bei Anlagen
bis 10 kWp: entfällt
• Selbstbehalt pro Schadensfall: 150 Euro; bei Anlagen bis
10 kWp pro Schadensfall: 75 Euro
• und noch viel mehr
Den twin solar Online-Rechner inkl. Antragsformular und vollständige
Leistungsbeschreibung der twin solar Photovoltaik-Allgefahrenversicherung finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Beraterteam von twin solar GmbH
gerne persönlich zur Verfügung: Tel.: + 49 (0)211 / 863289-0, E-Mail: info(at)twin-solar.com